Loperamid wieder verordnungsfähig
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses -
auch die ILCO hat sich dafür eingesetzt
Am 17. Juni 2010 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen für viele Darmerkrankte und Darmoperierte wichtigen Beschluss gefasst: Bestimmte Motilitäshemmer (Arzneimittel zur Behandlung von Durchfallerkrankungen) sollen künftig für festgelegte Situationen (wieder) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sein. Das gilt zum Beispiel für Betroffene, die nach „kolorektalen Resektionen in der post-operativen Adaptationsphase“ unter Durchfällen leiden. Als post-operative Adapatationsphase gilt nicht nur der kurze Zeitraum nach der Operation, sondern es ist auch ein eventuell Monate oder Jahre dauernder Prozess gemeint, in dem die Anpassung an eine regulierte Stuhlentleerung noch möglich ist. Auch für Menschen mit schweren und länger andauernden Diarrhöen, für die andere Therapien nicht ausreichend sind, können Motilitätshemmer verordnet werden.
Die Deutsche ILCO hatte sich gemeinsam mit anderen Selbsthilfeverbänden für die Rücknahme des Verordnungsausschlusses eingesetzt (siehe dazu auch Beitrag in der ILCO-PRAXIS 4/09) – ein schöner Erfolg der Selbsthilfe!
Der Beschluss liegt nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Entscheidung vor und es ist davon auszugehen, dass von dort keine Bedenken mehr geäußert werden.
Ausführliche Informationen zum Beschluss finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses unter:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1140/