Stomaversorgung

Wo erhält man Stomaartikel und Beratung über deren Anwendung?

Stomaartikel sind über sogenannte Leistungserbringer (Sanitätshäuser, Home-Care-Unternehmen u.a.) erhältlich, die auch fachliche Beratung und Information über Stomapflege und die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten anbieten sollten. Ihre Krankenkasse (wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind) kann Ihnen die Leistungserbringer nennen, die zur Versorgung berechtigt sind.

In der ILCO und ihren Gruppen vor Ort geben erfahrene Betroffene Rat und Tipps zum Alltagsleben mit dem Stoma. Regelmäßige Treffen und Informationsveranstaltungen bieten Gelegenheit zu Erfahrungsaustausch und fachlicher Information.

Die Hersteller- bzw. bundesweit tätige Vertriebsfirmen der Hersteller (s. Adressen und Links/Hersteller), beliefern die oben genannten Einzelhandelsgeschäfte und den medizinischen Großhandel mit ihren Produkten. Stomaträger können von ihnen Informationen über das jeweilige Produktsortiment und dessen Anwendung (oft kostenlose Service-Nummern) und auf Wunsch auch Muster zum Ausprobieren erhalten.

Wer kommt für die Kosten auf?

Stomaartikel sind Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen. Im Hilfsmittelverzeichnis, das die Spitzenverbände der Krankenkassen (Fortschreibung durch den GKV-Spitzenverband) erstellt haben, sind in der Produktgruppe „Stomaartikel“ weitgehend alle auf dem Markt erhältlichen Stomaversorgungsartikel registriert. Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (das sind die meisten Stomaartikel), sind höchstens 10 Euro Zuzahlung für den Monatsbedarf zu leisten. Bei der ärztlichen Verordnung sind aufzuführen:

  • Die Bezeichnung und

  • die Menge der Versorgungsartikel

  • für welchen Zeitraum die Artikel ausreichen sollen und

  • der Grund der Verordnung (z.B. Colostomie, Ileostomie oder Urostomie bzw. weitere med. Begründung für bestimmte Hilfsmittel). 

Nicht als Hilfsmittel anerkannte Produkte und deshalb selbst zu bezahlen sind z.B. Deodorantien (Geruchsbanner) und Entsorgungsbeutel. Kompressen zur Stomareinigung werden nur bei medizinisch begründbarer Notwendigkeit (z.B. in der ersten Zeit nach der Operation, bei Urostomien, Hautproblemen o.ä.), die der Arzt im Rezept bescheinigen muss, als Hilfsmittel anerkannt.

Privat Krankenversicherte erhalten nur die in ihrem Versicherungsvertrag verankerten Leistungen. Obwohl hier die besondere Nennung von Stomaartikeln im allgemeinen nicht zu finden ist, werden diese meist auch der Sparte „Hilfsmittel“ (kann eine andere Bedeutung haben als bei den gesetzlichen Krankenkassen) zugeordnet.

_______________________

Stomaversorgung:

 

 


Seite drucken


 

                             Download

Wichtiges:

Neuer Vorstand bei der Bundesdelegiertenversammlung gewählt

Bei der Bundesdelegiertenversammlung am 17./18.06.2011 in Bonn hatten die Delegierten auch die...

Rückblick: Bundes-Urostomie-Tagung

29.04. - 01.05.2011 in Nieder-Olm (Nähe Mainz)

Wieder einmal davon gekommen…
Bei...

Loperamid wieder verordnungsfähig

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses -
auch die ILCO...

"Darmkrebs" - die neue Broschüre der Deutschen ILCO

„Darmkrebs – die Operation und ihre Auswirkungen“ ist eine etwas...

Informationen über Rehakliniken mit qualifizierten Angeboten für Stomaträger

Diese Informationen können Sie entweder