Grundkrankheiten

Krebserkrankungen (Darmkrebs, Blasenkrebs)

Die häufigste Ursache für eine Stomaanlage ist eine bösartige Erkrankung von Darm oder Blase. Da Darm- oder Blasenkrebs meist im höheren Alter auftritt, ist die Mehrzahl der Patienten über 60 Jahre alt, wenn die Anlage eines künstlichen Ausganges nötig wird. Nicht immer ist bei der ersten Tumor-Operation ein Stoma erforderlich - je nach Krebsstadium kann sowohl beim Darmkrebs als auch beim Blasenkrebs eventuell kontinenzerhaltend (den natürlichen Ausgang erhaltend) operiert werden, wenn ausreichende Reservoir- und Schließmuskelfunktion zu erwarten sind.

Auch infolge von Krebserkrankungen der Nachbarorgane von Darm oder Blase (Gebärmutter, Nieren usw.) kann eine Stomaanlage notwendig werden, z.B. wenn durch eine Strahlentherapie der Darm geschädigt wurde oder ein Tumor organübergreifend gewachsen ist.

Darmkrebs

Bei Darmkrebs muss unterschieden werden zwischen Dickdarmkrebs (Colonkarzinom) und Mastdarmkrebs (Rektumkarzinom). Bei Tumoren des oberen Dickdarmes muss selten ein endständiges Stoma angelegt werden; nach Teilentfernung des befallenen Darmteils wird allerdings manchmal ein vorübergehend angelegtes Stoma zur Entlastung der Darmnaht nötig.

Bei der chirurgischen Therapie des Rektumkarzinoms kommt es darauf an, wie groß der Tumor ist und wie dicht er am Schließmuskel sitzt: Können Schließmuskel und ein Teil des Mastdarms trotz ausreichend radikaler Operation erhalten bleiben, ist kein Stoma - oder nur ein vorübergehend angelegtes Entlastungsstoma - nötig. Der tumortragende Darmabschnitt wird heraus geschnitten. Liegt der Tumor so ungünstig, dass die gebotene Radikalität der Krebstherapie eine Entfernung des gesamten Schließmuskelapparates mit umliegenden Lymphknoten notwendig macht, ist eine Stomaanlage unvermeidlich. In diesem Fall bleibt der größte Teil des Dickdarmes erhalten. Nach der Mastdarmentfernung und bei Bedarf auch noch anschließender Darmteile wird eine Colostomie (=Dickdarmstoma) angelegt. Im Rahmen der Krebsbehandlung können weitere Therapien wie Bestrahlung oder Chemotherapie abhängig vom Krankheitsstadium notwendig sein.

Die Entscheidung, ob kontinenzerhaltend oder "radikal" operiert wird, ist für den Chirurgen oft nicht einfach. Das Risiko eines eventuellen Rezidivs (Krankheitsrückfall), gestörter Schließmuskelfunktion oder von zu häufigem Stuhldrang bei Schließmuskelerhalt muss von Fall zu Fall abgewogen werden. Neuere Operationstechniken ermöglichen heute, auch bei tiefsitzendem Tumor, eine Darmnaht sehr nahe am Schließmuskel und die Verbesserung der Speicherkapazität des verbliebenen Dickdarms durch reservoirbildende Konstruktionen (z.B. "Colon-Pouch").

Tumore des Dünndarmes kommen extrem selten vor und bedingen gelegentlich eine (vorübergehende) Stomaanlage.

Blasenkrebs

Häufigste Ursache für eine künstliche Harnableitung ist das Harnblasenkarzinom, da hierbei ab einem bestimmten Krebs-Stadium die komplette Blase entfernt werden muss. Oberflächliche Harnblasenkarzinome werden durch die sogenannte transurethrale Resektion (TUR) therapiert; dabei werden befallene Stellen mittels Blasenspiegelung (Zystoskopie) durch die Harnröhre entfernt. Je nach Erkrankungsstadium muss sich der Patient auch medikamentösen Therapien unterziehen (Chemotherapie, Instillationstherapie). Muss aufgrund der Tumorausdehnung die Blase komplett entfernt werden (radikale Zystektomie), ist eine operativ angelegte Harnableitung erforderlich. Dazu werden die Harnleiter entweder in Form einer sogenannten Urostomie über die Bauchdecke ausgeleitet (Stomaarten) oder in den Darm implantiert (Harnleiter-Darm-Implantation = HDI). Kann Harnröhre samt Blasengrund erhalten werden, ist die Konstruktion eines Reservoirs aus Darmteilen möglich, das als Blasenersatz dient (Neoblase) und über den natürlichen Weg entleert werden kann.

Bei der radikalen Zystektomie werden beim Mann Harnblase, Prostata und Samenblasen entfernt, bei der Frau Harnblase, Gebärmutter, Eierstöcke und vordere Vaginalwand.

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