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Stellungnahmen
ILCO-Leitlinie "Stationäre Rehabilitation des Stomaträgers"
verabschiedet vom Vorstand der Deutschen ILCO am 25.04.2003
Grundsätze
Damit die stationäre Rehabilitation qualifiziert und zielgerichtet zur Anwendung kommt, müssen folgende, aus der Sicht von Stomaträgern unerlässlichen Grundsätze erfüllt sein: - Im Leistungsspektrum der Rehabilitationsklinik ist die Behandlung von Stomaträgern ausgewiesen und der Behandlungsablauf definiert. Die Rehabilitation auf dem Gebiete der Gastroenterologie bzw. Urologie ist von den belegenden Rentenversicherungsträgern bzw. Krankenkassen anerkannt.
- Die Rehabilitationsklinik verfügt über umfassende Kenntnisse in der Rehabilitation von Stomaträgern, die sich aus der intensiven und permanenten Auseinandersetzung mit Problemen der Stomaversorgung ergibt. Hierfür ist die jährliche Belegung der Klinik mit mehr als 100 Stomaträgern erforderlich.
- Die Rehabilitationsklinik bietet die personellen, baulichen (u.a. Schwimmbad) und technischen Voraussetzungen zur Rehabilitation von Stomaträgern.
- Die Stomaberatung und Stomaversorgung erfolgt grundsätzlich durch von der Klinik angestellte, von Herstellern und Vertreibern der Stomaartikel unabhängige Fachkräfte mit einer gesonderten Ausbildung und/oder Fort- bzw. Weiterbildung in der Stomapflege. In Frage kommen examinierte Pflegekräfte mit einer Weiterbildung zur Fachschwester bzw. zum Fachpfleger für Stoma und Inkontinenz (z. B. berufsbegleitende Weiterbildung des Fachverbandes Stoma + Inkontinenz DVET).
- Das Assistenzpersonal (Krankenschwestern, Pfleger) hat umfassende Kenntnisse in der Stomaversorgung.
- Eine feste Vertretungsregelung bei Urlaub, Krankheit usw. durch Fachschwestern bzw. Fachpfleger für Stoma und Inkontinenz muss gewährleistet sein.
- Die Versorgung mit Stomaartikeln erfolgt produktneutral. Entsprechend sind in die Vorratshaltung Produkte aller gängigen Hersteller einzubeziehen, um eine individuell angepasste optimale Versorgung zu gewährleisten.
- Die Umstellung der Versorgung eines Stomaträgers auf ein anderes System darf nur bei notwendiger medizinischversorgungstechnischer Indikation oder auf vertretbarem Patientenwunsch vorgenommen werden.
- Die Beratung des Stomaträgers muss eine gründliche Information über Gundkrankheit, Funktion des Stomas und eine Aufklärung über mögliche Komplikationen umfassen sowie psychosoziale und berufliche Probleme und deren eventuelle Lösung bzw. mögliche Hilfen ansprechen.
- Die Klinik führt anerkannte Qualitätssicherungsmaßnahmen durch.
- Die Zusammenarbeit mit der Deutschen ILCO und ihren Stomaträger-Selbsthilfegruppen wird gefördert.
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