Stellungnahmen

ILCO-Leitlinie "Stationäre Rehabilitation des Stomaträgers"

verabschiedet vom Vorstand der Deutschen ILCO am 25.04.2003

Einleitung

Stomaträger (Menschen mit künstlichem Darmausgang oder künstlicher Harnableitung) haben sich mit vielfältigen und tiefgreifenden Schwierigkeiten auseinander zu setzen, die in jedem der WHO-Klassifikationsbereiche organischer Schaden (impairment), individuelle/funktionelle Einschränkung, Fähigkeitsstörung (disability) und soziale Beeinträchtigung (handicap) auftreten können.

Umfassende Rehabilitationsmaßnahmen durch Beratung und Behandlung sind notwendig, um

  • das Wiederauftreten der Grundkrankheit soweit wie möglich zu verhindern oder zu verzögern und etwaige Folgen ihres Fortbestehens zu mildern,
  • mögliche stomabedingte oder vom Stoma unabhängige Therapiefolgen und Folgekrankheiten zu verhindern oder zu vermindern,
  • eine individuell passende und sichere Stomaversorgung auszuwählen und fortlaufend sicherzustellen,
  • dem Stomaträger zu ermöglichen und ihn zu motivieren, die Krankheit und Behinderung anzunehmen und eigene Ressourcen zu entwickeln, um damit dauerhaft zu leben,
  • bei möglichen psychischen Belastungen Hilfestellung zu geben und psychischen Störungen vorzubeugen oder sie zu behandeln,
  • vorzubeugen, dass sich der Stomaträger aus der Gesellschaft zurückzieht oder gar den Lebensmut verliert,
  • die aktive Teilnahme an der Gesellschaft und den Verbleib im oder die Eingliederung in das Berufsleben

und so letztendlich die vollständige Rehabilitation zu erreichen.

Der Stomaträger soll in die Lage versetzt werden, ein möglichst beschwerdefreies Leben zu führen, auch dann, wenn aufgrund des Stomas die körperliche Unversehrtheit dauerhaft geschädigt bleiben wird. Die aktive Beteiligung des Rehabilitanden an der Krankheitsbewältigung durch Anleitung und Schulung gilt hierbei als zentrales Anliegen. Ein Rehabilitationsergebnis ohne Verbesserung der Lebensqualität oder ohne soziale Integration ist nicht als voller Rehabilitationserfolg anzusehen.

Aus Vorstehendem ist abzuleiten, dass die Rehabilitation bereits vor der Operation beginnt und dass im Leben eines Stomaträgers ein wiederholter Bedarf für Rehabilitationsmaßnahmen bestehen kann. Die Beschränkung oder gar Verweigerung von Rehabilitationsmaßnahmen kann zu schwerwiegenden stomabedingten oder vom Stoma unabhängigen Therapiefolgen und Folgekrankheiten und damit zu erheblichen Folgekosten führen. Gleiches gilt für eine fehlerhaft durchgeführte Rehabilitation.

Von besonderer Bedeutung sind Rehabilitationsmaßnahmen unmittelbar nach der Stomaoperation. Dabei steht in dieser Leitlinie die stomabedingte, nicht die auf die Grundkrankheit bezogene Rehabilitation im Vordergrund.

Da die heute normalerweise kurze Aufenthaltszeit in der Akutklinik wenig Spielraum für umfassende Rehabilitationsmaßnahmen ermöglicht und wegen des Umfangs der Aufgaben, welche bei der Rehabilitation des Stomaträgers bewältigt werden müssen, ist die Überleitung in eine stationäre Rehabilitation als Regelmaßnahme angezeigt. Die örtlich und zeitlich enge Zusammenarbeit aller an der Rehabilitation beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Stomatherapeuten, Sozialarbeiter, Berufsberater, Psychologen, Diätassistenten, Physiotherapeuten, usw.) in einer Rehabilitationsklinik verspricht ein umfassendes, aber auch individuell angepasstes Vorgehen mit schneller Anpassung der Maßnahmen bei eventuellen Problemen. Die stationäre Rehabilitation versteht sich hierbei als Bindeglied zwischen Primärbehandlung im Krankenhaus und der nachfolgenden ambulanten Betreuung und Beratung. Ein intensiver Informationsaustausch zwischen der Akut- und der Rehaklinik ist hierbei eine wesentliche Grundvoraussetzung für ein durchgängiges Rehabilitationskonzept.

Die speziellen Rehabilitationsbedürfnisse eines Stomaträgers, insbesondere in den Bereichen Stomaversorgung und Stomakomplikationen, erfordern die Durchführung der stationären Rehabilitation in einer Rehabilitationsklinik, die sich auf die Betreuung von Stomaträgern spezialisiert hat. Diese Schwerpunktbildung ist Grundlage für Qualitätsverbesserungen bei den Rehabilitationsmaßnahmen und damit deren Wirtschaftlichkeit.

Die Leitlinie beschreibt die grundlegenden und insbesondere die stomabedingten Anforderungen an die stationäre Rehabilitation des Stomaträgers. Die Ausführungen der Leitlinie gelten für die Rehabilitation nach der Anlage sowohl eines künstlichen Darmausganges (Colostomie: künstlicher Dickdarmausgang, Ileostomie: künstlicher Dünndarmausgang) als auch einer künstlichen Harnableitung (Urostomie).

Informationen über rehabilitative Maßnahmen bezüglich der Grundkrankheiten sind speziellen Leitlinien zu entnehmen.

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