Stellungnahmen
Stellungnahme der Deutschen ILCO zu den Regelungen bezüglich der Hilfsmittelversorgung im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
Einleitung, zu den Zuzahlungen, zur Versorgung
Die Deutsche ILCO begrüßt, dass Festbeträge für Hilfsmittel zukünftig bundesweit einheitlich festgesetzt werden sollen. Wegen der vorgesehenen Zuzahlungen und der Einschränkungen in der Wahl der Leistungserbringer befürchten wir jedoch eine nachhaltige Verschlechterung in der Hilfsmittelversorgung und Beratung der Stomaträger.
Zu den Zuzahlungen
Die im GMG-Entwurf enthaltenen Zuzahlungen bei der Versorgung mit Stomaartikeln werden nicht wenige Stomaträger (die meisten Betroffenen sind Rentner mit oft nur kleiner Rente) finanziell überfordern.
Die Deutsche ILCO begrüßt zwar, dass in dem Gesetzentwurf zum ersten Mal zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel gesondert behandelt werden und dass hier mit der Begrenzung auf einen monatlichen Zuzahlungs-Höchstbetrag von 10 EUR versucht wurde, auf die Besonderheit dieser Hilfsmittelgruppe einzugehen. Diese 120 EUR pro Jahr wird jedoch jeder Stomaträger erreichen, da diese Summe auch bei optimal angepasster Versorgung und sachgerechtem Gebrauch nicht unterschritten werden kann. Wir können dem Gesetzentwurf keine Regelung entnehmen, die eine bei nicht wenigen Betroffenen mögliche finanzielle Überforderung ausschließt.
Die Zuzahlungsregelung hat im übrigen nach unserer Überzeugung weder hinsichtlich Qualitätsverbesserung noch hinsichtlich wirklicher Kostenverminderung irgendeine Steuerungsfunktion. Sie stellt damit lediglich eine Zusatzleistung des Betroffenen und damit eine indirekte Beitragserhöhung dar.
Zur Versorgung
Trotz der Festsetzung von Festbeträgen sollen Krankenkassen die Möglichkeit erhalten, Verträge mit einzeln zugelassenen Leistungserbringern abzuschließen, die zu niedrigeren Preisen als den Festbeträgen liefern. Das hat zur Folge, dass Stomaträger, die einen Leistungserbringer (weiterhin) wählen, der nicht zu dem niedrigen Preis anbietet, die Kostendifferenz zum "Fest"betrag selbst tragen müssen.
Die Festbetragsregelung wird damit konterkariert. Sie ist damit eigentlich eine Höchstbetragsregelung. Der freie Wettbewerb, der ja auch Wettbewerb um die beste Qualität sein sollte, wird reduziert auf einen Wettbewerb um den niedrigsten Preis ("Preis-Dumping"). Folge dieser Entwicklung wird nicht nur eine Verringerung der Zahl der Leistungserbringer, sondern auch eine starke Einschränkung der jetzt noch mit dem Festbetrag vergüteten Beratungsangebote in der Auswahl und im Gebrauch der Stomaartikel sein.
Die Deutsche ILCO befürchtet, dass damit die jetzt gute Versorgung der Stomaträger nachhaltig verschlechtert wird, dies umso mehr, da der Gesetzentwurf keinerlei Aussagen enthält, wie die Qualität der Leistungserbringer und der Leistungserbringung gesichert und kontrolliert werden soll. Das System der Hilfsmittelversorgung wird damit keineswegs zu Wohle der betroffenen Menschen weiterentwickelt.
Wir fordern, dass die neuen Regelungen überdacht und dass neue Versorgungsformen erst nach einer gründlichen Überprüfung ihrer Realisierbarkeit und Wirksamkeit flächendeckend per Gesetz eingeführt werden. Es ist unzumutbar, dass vom Schicksal schwer getroffene Menschen zum Versuchobjekt für neue Maßnahmen der Kosteneinsparung werden.
Die Deutsche ILCO ist nach wie vor gerne bereit, an einer Fortentwicklung der Hilfsmittelversorgung im Bereich Stomaartikel konstruktiv mitzuarbeiten. Wir haben dazu schon seit vielen Jahren Vorschläge gemacht. So erfordert es eine allein auf die Bedürfnisse der Stomaträger ausgerichtete Hilfsmittelversorgung nach unserer Überzeugung, Produkt und Beratung getrennt zu vergüten und Angebote einer ortsnahen unabhängigen Beratung zu schaffen.
Oktober 2003
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