Stellungnahmen
ILCO-Leitlinie "Stomaberatung"
verabschiedet vom Vorstand der Deutschen ILCO am 01.12.2000 Zustimmung der Deutschen Gesellschaft für Viszeralchirurgie e.V. am 14.05.2001
Anforderung an die Berater
Die Durchführung der Fachberatung (Erstberatung, Problemberatung einschließlich Behandlungsmaßnahmen) erfordert Fachkräfte mit einer gesonderten Ausbildung und/oder Fort - bzw. Weiterbildung in der Stomapflege. In Frage kommen insbesondere examinierte Pflegekräfte mit einer Weiterbildung zur Fachschwester bzw. zum Fachpfleger für Stoma und Inkontinenz (z.B. berufsbegleitende Weiterbildung des Fachverbandes Stoma + Inkontinenz DVET) und - für eine Übergangszeit - examinierte Pflegekräfte sowie sonstige Fachkräfte mit nachgewiesener langjähriger beruflicher Erfahrung in der Stomapflege nach Teilnahme an Fortbildungskursen (z.B. einwöchige Kurse).
Die im Bereich der Fachberatung tätigen Fachkräfte sind zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen verpflichtet.
Für Fachauskünfte im Bereich der Stomapflege ist die Teilnahme an kürzeren Fortbildungskursen erforderlich.
Mittelfristig ist eine Zertifizierung dieser Qualifikationen zu fordern. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, hierfür Regelungen zu schaffen.
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